Wissenswertes vor der Antragsstellung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie die gültigen Förderrichtlinien für die aktuellen Förderrunden. Bitte wählen Sie die Förderhöhe aus, in der Sie einen Antrag stellen möchten.

Sollten Sie bereits eine Förderung von uns erhalten haben, finden Sie die dafür geltende Förderrichtlinie bei Ihrem Förderantrag auf unserem Förderportal

Die Deutsche Postcode Lotterie unterscheidet drei verschiedene Förderhöhen. Bis zu 30.000 € Förderungen der Deutschen Postcode Lotterie richten sich an wirkungsvolle Projekte, die die Bereiche Mensch und Natur umfassen. Bis zu 100.000 € Förderungen der Deutschen Postcode Lotterie in der Größenordnung von 30.001 bis 100.000 € richten sich an innovative Projekte, die einen ökologisch oder gesellschaftlich wertvollen Mehrwert leisten. Bis zu 250.000 € Förderungen der Deutschen Postcode Lotterie in der Größenordnung von 100.001 bis 250.000 € richten sich an besonders innovative Projekte mit Vorbildcharakter, die eine signifikante Wirkung und eine entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erzielen, und zudem einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Gesunde Selbsteinschätzung: Wir erwarten, dass das Verhältnis der beantragten Höhe zu den eigenen vorhandenen finanziellen Ressourcen angemessen ist oder, dass Ihre Organisation ein Projekt dieser Größenordnung bereits erfolgreich durchführen konnte.

Bei einer erstmaligen Bewerbung mit einer Interessensbekundung sollten Sie ausschließlich eine Förderung bis zu 30.000 € beantragen.

Innerhalb einer Förderrunde können Sie keine Mehrfach-Förderanträge (z.B. 2 Projekte unterschiedlichen Inhalts) stellen. Es kann ein Förderantrag (mit einer zusammengefassten Inhaltsbeschreibung) gestellt werden.

Sollten die beantragten Fördermittel das zur Verfügung stehende Budget eines Bundeslandes signifikant übersteigen, behalten wir uns vor, für dieses Bundesland vor Fristende keine weiteren Anträge mehr anzunehmen.

Updates hierzu finden Sie vor dem Login in unserem Förderportal unter folgendem Link: https://postcode-lotterie.my.site.com/s/login/

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Zeitplanung Ihrer Antragseinreichung.

Die aktuellen Informationen zu den Fristen und Antragsmöglichkeiten finden Sie auf unserem Förderportal zur Antragsstellung.

Alle Fristen zur Einreichung einer Interessensbekundung oder eines Förderantrages finden Sie auf unserer Website.

Innerhalb einer Förderrunde kann eine Organisation maximal einen Förderantrag stellen. Das Stellen von Mehrfach-Förderantragen innerhalb desselben Förderrunden-Zeitraums ist nicht möglich.

Die von uns bereitgestellten Fördermittel müssen innerhalb des im Förderantrag angegebenen Zeitraums verwendet werden.

Der Förderzeitraum entspricht den von Ihnen im Förderportal eingegebenen Start- und Enddaten.

Dieser Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 30.000 Euro, 18 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 100.000 Euro und 24 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 250.000 Euro. Ihr Vorhaben selbst darf natürlich längerfristig andauern oder auch auf unbefristete Zeit angelegt sein.

Losgelöst von den obigen Fristen, sind die geförderten Organisationen grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung gem. § 55 AO einzuhalten.

Über unser Umwidmungstool im Förderportal können Sie auch während der Projektlaufzeit einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraums stellen.

Von einer Förderung generell ausgeschlossen sind beispielsweise:

Organisationen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Gründungsprozess oder in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden und sonstige kirchliche Institutionen unmittelbar Einzelpersonen, Organisationen ohne eigene Rechtsfähigkeit nicht eingetragene Vereine Organisationen jeglicher Art (bspw. auch Körperschaften öffentlichen Rechts), die keinen Freistellungsbescheid oder Bescheid nach § 60a AO vorweisen können Einzelfallhilfe, Therapien, Galas oder Festivals, Konferenzen Stipendien/Preisgelder, d.h. Mittel, die auf diese oder ähnliche Art an Dritte weitergegeben werden sollen Fahrzeuge mit ausschließlich fossilem Antrieb Neu- und Umbaumaßnahmen von Einrichtungen jeglicher Art, z. B. von Krankenhäusern, Begegnungszentren, Bildungseinrichtungen, Pflege-, Therapie- oder Betreuungseinrichtungen, (Bau-)Denkmälern und von Sportanlagen (wie z.B. Schwimmbäder, Fußballplätze, Schießsportanlagen).

Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB („Selbstkontrahierungsverbot“) steht einer Förderung nicht im Wege.

Alle zu fördernden Projekte müssen im Einklang mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie stehen.

Relevanz: Ist Ihr Projekt wichtig für unsere Gesellschaft und unseren Planeten?

Wirkung: Welchen Unterschied macht der Beitrag der Deutschen Postcode Lotterie?

Nachhaltigkeit: Wie langfristig ist das Projekt in seiner Wirkung angelegt? Wirkt Ihr Projekt über den Förderzeitraum hinaus? Ist es skalierbar?

Reichweite: Wie viele Personen profitieren von der Förderung?

Wirtschaftlichkeit: Werden die angefragten Fördermittel effizient eingesetzt?

Unabhängigkeit: Über welche weiteren Mittel verfügt Ihre Organisation?

Transparenz: Kommunikation des Projekts gegenüber unseren Teilnehmer*innen und der Öffentlichkeit

Alle geförderten Projekt müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen.

Nein, eine Einreichung per E-Mail (oder auch per Post) ist nicht möglich.

Eine telefonische Vorstellung Ihres Vorhabens ist nicht erforderlich. Anhand der Interessensbekundung bekommen wir bereits einen ersten Eindruck Ihrer Organisation und Ihres Projektes.

Unser Antragsverfahren ist bewusst sehr einfach gehalten, um Ihnen und uns bürokratischen Aufwand und das Verwenden von Papier zu ersparen. Aus diesem Grund ist das Stellen von Förderanträgen ausschließlich online möglich.

Eine zusätzliche Einreichung des Förderantrags per Post ist nicht gewünscht.

Im Falle einer Bewilligung Ihres Förderantrags benötigen wir anschließend einzelne Dokumente (Fördervereinbarung und Zuwendungsbescheid) im Original. Informationen hierzu erhalten Sie im Zuge der Bewilligung.

Ihr Vorhaben kann bereits auf eigenes finanzielles Risiko begonnen haben.

Allerdings darf ihr Vorhaben zum Zeitpunkt der Beiratsentscheidung noch nicht beendet sein und sollte noch deutlich über diesen Zeitpunkt hinaus wirken.

Wir fördern ausschließlich Organisationen mit Sitz in Deutschland. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus. Achten Sie darauf, dass der Antragstext verständlich geschrieben sein muss. Eine Außenstehender soll ihr Projekt auf Anhieb verstehen. Ein angemessener Stil und eine gute Ausdrucksweise sind wichtig. Im Falle einer Bewilligung wird Ihr Text unter ""Ihr Projekt auf einen Blick"" in unserer Charity-Karte auf unserer Homepage (wie in Ihrem Antrag geschrieben) veröffentlicht. Achten Sie während der gesamten Antragsstellung darauf, dass die Angaben zueinander passen. Ihre Kostenaufstellung sollte anhand der Beschreibung Ihres Vorhabens nachvollziehbar sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Vorhaben an mehreren Orten gleichzeitig durchzuführen. Bitte geben Sie diese Orte nur für Ihr ausgewähltes Bundesland an. In einigen Bundesländern sind Antragstellungen nur bis zu bestimmten Größenordnungen möglich. Die aktuellen Antragsmöglichkeiten können Sie unserer Übersicht entnehmen.

Sie befinden sich hier in den Charity-FAQs, also in den Fragen und Antworten rund um die Förderung von Vorhaben gemeinnütziger Organisationen.

Alle Fragen und Antworten rund um Ihr Los (Teilnahme, Gewinne, Postcodes, Kündigung, Änderung der Bank- und Adressdaten) finden Sie hier in unseren FAQs für unsere Teilnehmer*innen.

Hier gelangen Sie zu den Fragen und Antworten zu Ihrer Losteilnahme.

Nein, die Entscheidung fällt grundsätzlich für oder gegen die Bewilligung eines Antrags in der jeweils beantragten Höhe.

Der Deutschen Postcode Lotterie sind die Eintragungspflichten gem. des „Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung“ vom 1. Januar 2022 bekannt.

Als Soziallotterie setzt sich die Deutsche Postcode Lotterie von Beginn an für eine hohe Transparenz ihrer Förderungen ein. Seit Jahren wird im Rahmen der eigenen Jahresberichte detailliert über die Verteilung der Fördergelder informiert.

Insofern erklärt die Deutsche Postcode Lotterie ihre grundsätzliche Zustimmung zur Registereintragung und zur vollständigen Offenlegung ihrer Förderung. Diese Zustimmung gilt sowohl für bereits erfolgte Förderungen der Vorjahre als auch für eventuelle zukünftige Förderungen.

Ja. Einer Unterstützung Ihres Projektes durch andere Partner oder Förderer steht von unserer Seite aus nichts im Wege.